top of page
falscherVerlauf3.jpg

JUGENDSCHUTZ, LICHT UND LAUTSTÄRKE

Jugendschutz

Party- und Clubveranstaltungen:
Zu den Discos des Kulturladens haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt!

Konzerte:
Unter 16 Jahren: Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet, die sich während der ganzen Dauer des Konzertes ebenfalls in den Räumen des Kulturladens aufhält. *
 
Erziehungsbeauftragte sind über 18 Jahre alt und nehmen Erziehungsaufgaben nach Vereinbarung mit den Eltern wahr. Diese müssen ihre Berechtigung nachweisen können, dafür stellt der Kulturladen für seine Veranstaltungen folgendes Formular bereit, das von einem Elternteil ausgefüllte und unterschrieben werden muss. Zusätzlich zum Formular verlangen wir, zur Überprüfung der Unterschrift, eine Kopie des Personalausweises des Elternteils. Das Formular muss komplett ausgefüllt werden, so benötigen wir auch eine Telefonnummer unter der unsere Mitarbeiter das Elternteil am Konzertabend bei Nachfragen erreichen können.



Zwischen 16 – 18 Jahren: Der Jugendliche darf ohne Begleitung das Konzert bis 24:00 Uhr besuchen, danach muss er das Haus verlassen.

Der Kulturladen und seine Mitarbeiter übernehmen generell keine Erziehungsaufgaben. 

* Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder in Ausnahmefällen ein vom Familiengericht bestellter Vormund.
Erziehungsbeauftragte sind über 18 Jahre alt und nehmen (zeitweise oder auf Dauer) Erziehungsaufgaben nach Vereinbarung mit den Eltern wahr.

Licht

Bei unseren Veranstaltungen werden Stroboskopeffekte verwendet.
Bei bestimmten Blitzfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden.
Epileptiker/innen oder epilepsiegefährdete Personen sollten sich vor diesen Lichteffekten schützen.

Lautstärke

Bei den Veranstaltungen können zudem hohe Schallemissionen (Lautstärken) auftreten. Es besteht die Gefahr Hörschädigungen. Zum Schutz davor bieten wir an der Kasse Gehörschutz zum Selbstkostenpreis an.
Um unserem Publikum ein optimales Konzerterlebnis bieten zu können, wünschen wir uns
während der Show einen durchschnittlichen Lautstärkepegel von max. 99db(A) am FOH
(gemäß DIN 15 905 Teil 5). Auf diesem Weg möchten wir das Publikum vor zu hohen
Schalldruckpegeln schützen

bottom of page